Wie man sich Genussrechte sichern kann
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Die Genussrechte stellen einen schuldrechtlichen Vertrag dar. Der Genussschein an sich kann von jedem Unternehmen ausgegeben werden, wobei aber zu beachten ist, dass bei Kapitalgesellschaften die Aktionäre ein Vorkaufsrecht für die Genussrechte haben. Anders als bei der Aktie ist mit dem Genussrecht kein Stimmrecht mit enthalten. Die Rendite bemisst sich nach dem Gewinn, das ein Unternehmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielen kann. Auch muss man wissen, dass bei einem Genussschein ein Totalverlust des investierten Vermögens vorkommen kann. Das resultiert daraus, dass die Inhaber im Falle einer Insolvenz des Unternehmens nachrangig bedient werden.
Wenn man seinen Kindern eine langfristige Vermögensabsicherung bieten möchte, empfiehlt es sich also, auf sicherere Varianten zurück zu greifen. Eine dieser Möglichkeiten stellt der Kindersparplan dar. Dabei handelt es sich de facto um ein Sparkonto, das zumeist kostenlos angeboten wird. Es ist mit guten Zinsen ausgestattet und je nach Anbieter kann man entweder vertraglich verpflichtende gleich bleibende Einzahlungen tätigen oder vereinbaren, dass man jeden Monat aufs Neue entscheiden kann, welchen Betrag man im Kindersparplan ansparen möchte. Ein weiteres Stück Flexibilität verschafft eine vertragliche Vereinbarung, die zu bestimmten Terminen eine teilweise Entnahme der angelegten Gelder ermöglicht. Dabei kommen Termine wie die Jugendweihe oder Konfirmation, der 18. Geburtstag, aber auch der Beginn eines Studiums in Betracht.
Wer bei der Vermögensbildung sehr langfristig denken kann, für den wäre auch ein Immobiliensparplan eine gute Sache. Denkbar sind hier verschiedene Varianten, die vom klassischen Bausparvertrag bis hin zum Kauf von Anteilen eines Immobilienfonds reichen. Als Vorteil erweist es sich hierbei, wenn diese Anteile Inhaberpapiere sind, die jederzeit gehandelt werden können.
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Veroeffentlicht von Steffen | August 26, 2010
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